Allgemeine Geschäftsbedingungen der

SAS Ostschweiz GmbH

SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH (CHE-410.033.486)

Schuelacker 5

8564 Engwilen

Geltungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung sämtliche Angebote der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH (CHE-410.033.486).

Haftungsausschluss


Die Nutzung der Angebote der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH erfolgt  auf eigenes Risiko und dem Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz  (PSAgA). Den Anweisungen des jeweiligen Kurs- oder Angebotsleiters ist zwingend zu folgen.  Das nicht Einhalten von Anweisungen kann zum Ausschluss der Kurs- oder Angebotsteilnahme  führen, unter anderem wenn die PSAgA nicht für die Verwendung am Veranstaltungsort  geeignet ist. Für Schäden infolge Unfalls, Fehlverhalten, Verletzungen oder Krankheiten  übernimmt die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH oder seines  Leitungspersonals keinerlei Haftung und diese ist somit ausgeschlossen. Der Abschluss einer  geeigneten Versicherung in Bezug auf Gesundheit, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder  sonstigem ist Sache eines jeden Teilnehmers.

Rücktrittsrecht/Übertragbarkeit


Die Teilnahmen an den Angeboten sind nur persönlich möglich und grundsätzlich nicht  übertragbar. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sein die  Trainings oder Kursangebote zu absolvieren, so können diese grundsätzlich zu einem späteren  Zeitpunkt nachgeholt oder an eine andere Person übertragen werden, wenn die  Grundvoraussetzungen der teilnehmenden Person gegeben sind. Dies jedoch nur im Rahmen  der tatsächlichen Möglichkeiten und des Programmangebotes. Das Vorweisen eines  Arztzeugnisses kann verlangt werden. Die Rückerstattung der Kursgebühr respektive des  Geldbetrages für das gebuchte Programm ist ausgeschlossen.

Ablehnen eines Teilnehmers/verspätete Eintreffen am Veranstaltungsort


Der Teilnehmer muss für das gebuchte Programm sprachlich, körperlich und hinsichtlich des Allgemeinzustandes geeignet sein. Nur der Teilnehmer selbst übernimmt die Verantwortung  für sein gebuchtes Kursprogramm. Im Zweifelsfall konsultiert er vor der Aufnahme des Kursprogramm’s einen Arzt. Sollte die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH Bedenken hinsichtlich der Gesundheit eines Teilnehmers haben, so besteht das Recht, den  Kursteilnehmer von der Teilnahme auszuschliessen. Trifft der Teilnehmer erheblich verspätet  am Veranstaltungsort ein (1/2 Stunde oder mehr), kann der Leiter der Veranstaltung den  Teilnehmer gänzlich von der Teilnahme ausschliessen. Ein Anspruch auf Entschädigung oder  Rückerstattung besteht nicht.

Kurs-/Abogebühren/Zahlung/Trainingsmaterial

Die Kurs-/Abogebühren müssen vollständig im Voraus beglichen werden. Die Bezahlung kann  grundsätzlich per Rechnung, Twint, Kredit- oder Debitkarte und in bar erfolgen. Die  Rechnungsbeträge sind innert 10 Tagen nach Zustellung zur Zahlung fällig. Das  Trainingsmaterial ist im Preis inbegriffen und wird in der Regel durch die SAS Schweizerische  Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH zur Verfügung gestellt.

Zustellungen/Mitteilungen/Informationen

Rechnungen, Mitteilungen und sämtliche Informationen werden ausschliesslich via Mail, SMS oder WhatsApp mitgeteilt. Die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen oder den Teilnehmer vom Kursangebot auszuschliessen.  

Angebot und Trainingszeiten Gruppentraining

Das Angebot und die Trainingszeiten sind auf der Website ersichtlich. Änderungen werden via  Mail, SMS oder Whatsapp bekannt gegeben. Sind Gruppenveranstaltungen vereinbart und  erscheinen die angemeldeten Personen nicht vollständig, entscheidet der Kursleiter, ob die  Veranstaltung durchgeführt werden kann. Muss die Veranstaltung durch das Fehlen von  Kursteilnehmern abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung Kursgebühren. Bei  Verhinderung des Kurs- oder Angebotsleiters oder Absage einer Veranstaltung werden  wahlweise Gutschriften oder Rückerstattungen der einbezahlten Beträge vorgenommen.

Personal Trainings

Individuelle Trainingsveranstaltung, -orte und -zeiten werden im Voraus besprochen und  vereinbart. Bei Verhinderung des oder der Buchenden müssen die Trainingseinheiten 48  Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls gelten sie als besucht und werden weder  nachgeholt noch erstattet.  Bei kurzfristiger Verhinderung des Kursleiters kann ein Ausweichtermin angeboten werden.

Vertragserfüllung

Der Vertrag ist mit dem Kursende erfüllt. Wiederkehrende Verträge sind in Teilverträge  unterteilt und gelten mit der Durchführung der jeweiligen Einheit als erfüllt. Verträge verlängern sich nicht automatisch sondern sind schriftlich oder durch elektronische  Mitteilungen abzuschliessen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zu 100% nach  der angegebenen Gültigkeitsdauer oder Beendigung des Angebotes/Kurses und können nicht  zurückgefordert werden. Ein Anspruch auf Zertifikatsausgabe besteht nicht.

Datenschutz


Personenbezogene Informationen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der SAS  Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH verwendet. Jedwede Informationen  werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Teilnehmers an Dritte weitergegeben. Gespeicherte Daten werden spätestens nach der Aufbewahrungsfrist hinsichtlich OR (Schweizer  Obligationen Recht) zur Buchhaltung gelöscht.

Verbindlichkeit

Die Buchung erfolgt mit Unterzeichnung der Anmeldung oder auf elektronischem Wege und ist  mit Zahlung der Kursgebühr verbindlich. Der Kursteilnehmer hat die allgemeinen  Geschäftsbedingungen (AGB’s) anzuerkennen. Die Ablehnung der AGB’s oder Vorbehalte zu  diesen führen zum Ausschluss des Teilnehmers. Es bestehen in diesem Fall weder ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, Schadensersatz oder Gutschriften.

Änderungen AGB’s

Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen  Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis  gebracht werden. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der  Kursteilnehmer keine Rechte ableiten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Verträge unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH.

Ermatingen, 01.09.2023

SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH

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Schuelacker 5

8564 Engwilen


+41 52 539 11 70

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