SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH (CHE-410.033.486)
Schuelacker 5
8564 Engwilen
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung sämtliche Angebote der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH (CHE-410.033.486).
Haftungsausschluss
Die Nutzung der Angebote der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH erfolgt auf eigenes Risiko und dem Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Den Anweisungen des jeweiligen Kurs- oder Angebotsleiters ist zwingend zu folgen. Das nicht Einhalten von Anweisungen kann zum Ausschluss der Kurs- oder Angebotsteilnahme führen, unter anderem wenn die PSAgA nicht für die Verwendung am Veranstaltungsort geeignet ist. Für Schäden infolge Unfalls, Fehlverhalten, Verletzungen oder Krankheiten übernimmt die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH oder seines Leitungspersonals keinerlei Haftung und diese ist somit ausgeschlossen. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung in Bezug auf Gesundheit, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder sonstigem ist Sache eines jeden Teilnehmers.
Rücktrittsrecht/Übertragbarkeit
Die Teilnahmen an den Angeboten sind nur persönlich möglich und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sein die Trainings oder Kursangebote zu absolvieren, so können diese grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder an eine andere Person übertragen werden, wenn die Grundvoraussetzungen der teilnehmenden Person gegeben sind. Dies jedoch nur im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten und des Programmangebotes. Das Vorweisen eines Arztzeugnisses kann verlangt werden. Die Rückerstattung der Kursgebühr respektive des Geldbetrages für das gebuchte Programm ist ausgeschlossen.
Ablehnen eines Teilnehmers/verspätete Eintreffen am Veranstaltungsort
Der Teilnehmer muss für das gebuchte Programm sprachlich, körperlich und hinsichtlich des Allgemeinzustandes geeignet sein. Nur der Teilnehmer selbst übernimmt die Verantwortung für sein gebuchtes Kursprogramm. Im Zweifelsfall konsultiert er vor der Aufnahme des Kursprogramm’s einen Arzt. Sollte die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH Bedenken hinsichtlich der Gesundheit eines Teilnehmers haben, so besteht das Recht, den Kursteilnehmer von der Teilnahme auszuschliessen. Trifft der Teilnehmer erheblich verspätet am Veranstaltungsort ein (1/2 Stunde oder mehr), kann der Leiter der Veranstaltung den Teilnehmer gänzlich von der Teilnahme ausschliessen. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung besteht nicht.
Kurs-/Abogebühren/Zahlung/Trainingsmaterial
Die Kurs-/Abogebühren müssen vollständig im Voraus beglichen werden. Die Bezahlung kann grundsätzlich per Rechnung, Twint, Kredit- oder Debitkarte und in bar erfolgen. Die Rechnungsbeträge sind innert 10 Tagen nach Zustellung zur Zahlung fällig. Das Trainingsmaterial ist im Preis inbegriffen und wird in der Regel durch die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH zur Verfügung gestellt.
Zustellungen/Mitteilungen/Informationen
Rechnungen, Mitteilungen und sämtliche Informationen werden ausschliesslich via Mail, SMS oder WhatsApp mitgeteilt. Die SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen oder den Teilnehmer vom Kursangebot auszuschliessen.
Angebot und Trainingszeiten Gruppentraining
Das Angebot und die Trainingszeiten sind auf der Website ersichtlich. Änderungen werden via Mail, SMS oder Whatsapp bekannt gegeben. Sind Gruppenveranstaltungen vereinbart und erscheinen die angemeldeten Personen nicht vollständig, entscheidet der Kursleiter, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Muss die Veranstaltung durch das Fehlen von Kursteilnehmern abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung Kursgebühren. Bei Verhinderung des Kurs- oder Angebotsleiters oder Absage einer Veranstaltung werden wahlweise Gutschriften oder Rückerstattungen der einbezahlten Beträge vorgenommen.
Personal Trainings
Individuelle Trainingsveranstaltung, -orte und -zeiten werden im Voraus besprochen und vereinbart. Bei Verhinderung des oder der Buchenden müssen die Trainingseinheiten 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls gelten sie als besucht und werden weder nachgeholt noch erstattet. Bei kurzfristiger Verhinderung des Kursleiters kann ein Ausweichtermin angeboten werden.
Vertragserfüllung
Der Vertrag ist mit dem Kursende erfüllt. Wiederkehrende Verträge sind in Teilverträge unterteilt und gelten mit der Durchführung der jeweiligen Einheit als erfüllt. Verträge verlängern sich nicht automatisch sondern sind schriftlich oder durch elektronische Mitteilungen abzuschliessen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zu 100% nach der angegebenen Gültigkeitsdauer oder Beendigung des Angebotes/Kurses und können nicht zurückgefordert werden. Ein Anspruch auf Zertifikatsausgabe besteht nicht.
Datenschutz
Personenbezogene Informationen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH verwendet. Jedwede Informationen werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Teilnehmers an Dritte weitergegeben. Gespeicherte Daten werden spätestens nach der Aufbewahrungsfrist hinsichtlich OR (Schweizer Obligationen Recht) zur Buchhaltung gelöscht.
Verbindlichkeit
Die Buchung erfolgt mit Unterzeichnung der Anmeldung oder auf elektronischem Wege und ist mit Zahlung der Kursgebühr verbindlich. Der Kursteilnehmer hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) anzuerkennen. Die Ablehnung der AGB’s oder Vorbehalte zu diesen führen zum Ausschluss des Teilnehmers. Es bestehen in diesem Fall weder ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, Schadensersatz oder Gutschriften.
Änderungen AGB’s
Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kursteilnehmer keine Rechte ableiten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Verträge unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz der SAS Schweizerische Arbeitssicherheit Ostschweiz GmbH.
Ermatingen, 01.09.2023
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